Verfristete Beschlussanfechtung – Vorsicht bei dem Streitwert
LG Darmstadt Urt. v. 5.5.2025 – 18 O 5/24 Frist der Beschlussanfechtung Beschlussanfechtungsklagen sind fristgebunden. Bei der GmbH richtet sich die Anfechtung primär nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes; mangels ausdrücklicher Regelung werden regelmäßig die Regelungen des Aktiengesetzes (insb. §§ 243 ff. AktG) analog herangezogen. Maßgeblich …
