Eigenmächtige veranlasste Gehaltszahlungen des Geschäftsführers
Entscheidung des OLG Brandenburg, Urt. v. 24.01.2024 – 7 U 2/23) Die Zuständigkeit für den Geschäftsführer Dienstvertrag liegt bei der Gesellschafterversammlung, § 46 Nr. 5 GmbHG analog. Dies gilt auch für Anpassungen der Bezüge, über die die Gesellschafterversammlung nach freiem Ermessen zu entscheiden hat. Nur in …