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Arbeitsrecht

In allen Fragen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts beraten wir Unternehmen im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft aber auch in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung.

Darüber hinaus beraten wir Unternehmen sowie Führungskräfte, Vorstände und Geschäftsführer und Arbeitnehmer sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber, insbesondere in Verhandlungen über eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Wir gestalten Arbeitsverträge und Dienstverträge ebenso wie Aufhebungsverträge.

Unsere Beratung umfasst das gesamte Spektrum des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, wobei wir stets auch Verknüpfungen zu anderen Rechtsgebieten, beispielsweise zum Handelsrecht, dem Datenschutzrecht oder dem Gesellschaftsrecht, im Blick haben.

Speziell in den nachfolgend aufgeführten Bereichen können Sie von unserer langjährigen Erfahrung profitieren:

  • Ausgestaltung und Optimierung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Kündigungsrecht (Kündigung und Abmahnung)
  • Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Verknüpfungen von Dienstvertrags- und Gesellschaftsrecht
  • Datenschutzrechtliche Aspekte im Arbeitsrecht (Beschäftigtendatenschutz)
  • Wettbewerbsklauseln und Mandantenschutzklauseln
  • Begleitung von Umstrukturierungen und Betriebsübergängen
  • Arbeitsrecht in der Insolvenz