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Handels- und Gesellschaftsrecht

In allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts beraten wir Gesellschaften und Gesellschafter, Partner, Aktionäre sowie Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte/Beiräte in den verschiedensten Konstellationen.

Unsere Beratung umfasst das gesamte Spektrum des Handels- und Gesellschaftsrechts, wobei wir speziell bei Gründungen, der Umstrukturierung/Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen und in der Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten (gerichtlich und außergerichtlich) auf langjährige Erfahrungswerte zurückgreifen können. Dies gilt in besonderem Maße auch für Freiberuflersozietäten und die Ausgestaltung von deren Sozietätsverträgen sowie die Auseinandersetzung von Sozietäten.

Auch bei Fragen zu der Ausgestaltung bzw. der Wirksamkeit von (nach)-vertraglichen Wettbewerbsverboten bzw. Mandantenschutzklauseln verfügen wir über besondere Expertise.

Außerdem beraten wir zu Dienstverträgen von Vorständen und Geschäftsführern und sind erfahren in deren Ausgestaltung aber auch in der Verhandlung von Aufhebungsverträgen.

Speziell in den nachfolgend aufgeführten Bereichen können Sie von unserer langjährigen Erfahrung profitieren:

  • Gesellschafterstreit
  • Ausgestaltung und Optimierung von Dienstverträgen von Vorständen und Geschäftsführern sowie deren Beendigung
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, insbesondere Sozietätsverträgen
  • Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten inkl. der Begleitung und Vorbereitung (streitiger) Gesellschafterversammlungen
  • (laufende) Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten sowie Geschäftsführern und Beiräten
  • Wettbewerbsklauseln und Mandantenschutzklauseln
  • Auseinandersetzung von Gesellschaften