Auskunftspflichten von GmbH Geschäftsführern
OLG Brandenburg, Urt. v. 04.12.2024 – 4 U 65/23 Auskunfts- und Einsichtsrecht nach § 51a GmbHG Bekanntermaßen haben Gesellschafter Auskunfts- und Einsichtsrechte nach § 51a GmbHG. Das Auskunfts- und Einsichtsersuchen richtet sich an die Geschäftsführer. Niederlegung der Geschäftsführung aus Auswirkungen auf Auskunftspflichten Fraglich ist allerdings, was …