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Berufsrecht

In allen Fragen des Berufsrechts beraten und vertreten wir Freiberufler, insbesondere Rechtsanwälte (anwaltliches Berufsrecht), Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Notare und Wirtschaftsprüfer aber auch Rechtsdienstleister, Versicherungen, Inkassounternehmen und Legal Techs sowohl außergerichtlich als auch in der (berufs-)gerichtlichen Auseinandersetzung.

Wir beraten bei der Gestaltung von Geschäftsideen im Legal Tech, Fragen der Werbung für anwaltliche Dienstleistungen und begleiten die Umsetzung von Kanzleigründungen oder Standorterweiterungen. Unsere Beratung umfasst das gesamte Spektrum des anwaltlichen Gesellschaftsrechts, wobei wir speziell bei Gründungen, der Umstrukturierung/Überarbeitung von Sozietätsverträgen und in der Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten (gerichtlich und außergerichtlich) und der Auseinandersetzung von Sozietäten auf langjährige Erfahrungswerte zurückgreifen können. Auch bei Fragen zu der Ausgestaltung bzw. der Wirksamkeit von (nach-) vertraglichen Wettbewerbsverboten bzw. Mandantenschutzklauseln verfügen wir über besondere Expertise. Wir vertreten Sie gegenüber den berufsständischen Kammern (vor allem bei Rügen der Rechtsanwaltskammer oder Steuerberaterkammer) insbesondere im anwaltlichen Berufsrecht und Berufsrecht der Steuerberater.

Wir vertreten Berufsträger bei Haftungsprozessen aus beruflicher Pflichtverletzung. Zudem sind wir als externe Berufsrechtsbeauftragte nach § 31 BORA (neu) tätig und helfen bei der Implementierung von Maßnahmen zur Einhaltung des anwaltlichen Berufsrechts.

Ferner beraten und vertreten wir bei Streit über die Vergütung nach dem RVG und der StBVV, bei der Erlangung oder Aufrechterhaltung des Fachanwaltstitels nach der FAO, der Bestellung als Steuerberater, der Amtsenthebung der Notare oder der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt sowie der Gestaltung von Mandats-, Vergütungs- und Haftungsvereinbarungen. Auch vertreten wir Notare bei Amtsenthebungsverfahren oder Disziplinarverfahren nach der BNotO.

Speziell in den nachfolgend aufgeführten Bereichen können Sie von unserer langjährigen Erfahrung profitieren:

  • Kanzlei- und Sozietätsgründungen sowie Auseinandersetzungen
  • Zulassung zum Beruf oder Bestellung als Berufsträger inkl. Widerruf
  • Verleihung oder Fortbildung von Fachanwaltstiteln
  • Wettbewerbsklauseln und Mandantenschutzklauseln
  • berufsrechtliche Sanktionen bei Verletzungen von Berufspflichten
  • Haftung wegen Berufspflichtverletzungen
  • Stellung als Berufsrechtsbeauftragter
  • Implementierung von Maßnahmen zur Einhaltung des anwaltlichen Berufsrechts
  • Werberecht der Freiberufler
  • Zulassung zur Syndikusrechtsanwaltschaft
  • Anwaltliches Berufsrecht (BRAO und BORA, früher: Standesrecht)
  • Mandats-, Vergütungs- und Haftungsvereinbarungen
  • Berufsrecht der Steuerberater (StBerG und BOStB)
  • Vertretung gegen Kammern, Berufsverbände oder die Generalstaatsanwaltschaft
  • Begutachtung von Interessenkonflikten nach § 43a Abs. 4 BRAO i.V.m. § 3 BORA
  • Organisation von Anwaltskanzleien
  • Beratung von Legal Techs zu RDG, BRAO und dem Wettbewerbsrecht