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Bezeichnung „Pablo Escobar“ nicht EU-markenfähig

Markeneintragung

Sittenwidrigkeit von Marken

Einleitung

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem vielbeachteten Verfahren entschieden, dass „Pablo Escobar“ nicht als Marke in der Europäischen Union eingetragen werden kann, weil der Name gegen die Ordre Public verstößt (Urt. v. 17.04.2024, Az. T-255/23).

Sachverhalt

Die Gesellschaft Escobar Inc. Meldete im Jahr 2021 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) das Wortzeichen „Pablo Escobar“ für unterschiedlichste Waren und Dienstleistungen als Unionsmarke an. Die Person mit dem Namen „Pablo Escobar“ ist (vermutlich weltweit) bekannt und wird mit dem Terroristen und Chef des Medellín-Drogen-Kartell assoziiert. Daher wurde die Anmeldung vom EUIPO mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Marke gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoße, und verwies dabei auf die Wahrnehmung der spanischen Verkehrskreise, weil diese wegen der Verbindungen zwischen Spanien und Kolumbien Pablo Escobar am besten kennen. Gegen diese Einschätzung ging die Gesellschaft vor – ohne Erfolg.

Entscheidung

Das EuG bestätigte, dass sich das EUIPO bei seiner Beurteilung auf die Wahrnehmung vernünftiger Spanier mit durchschnittlicher Empfindlichkeits- und Toleranzschwelle stützen durfte, die die unteilbaren und universellen Werte teilen, auf die sich die Union gründet (Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Solidarität sowie die Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit).

Den Namen „Pablo Escobar“ würden sie mit Drogenhandel und Drogenterrorismus sowie dessen Verbrechen und dem daraus resultierenden Leid assoziiert (und nicht mit seinen etwaigen guten Taten zugunsten der Armen in Kolumbien). Deshalb würde die Marke gegen die in der spanischen Gesellschaft vorherrschenden grundlegenden moralischen Werte und Normen zuwider laufen (Urt. v. 17.04.2024, Az. T-255/23).

Resumee

Die Entscheidung des EuG ist richtig, wenn man die starke Symbol-Kraft des Namens „Pablo Escobar“ für Terror gegen Staat und Bevölkerung, Drogenimperien und Leid heranzieht. Mit ähnlichen Erwägungen hat das EuG auch einen den Fall „La Mafia se sienta a la Mesa“ (dt.: „Die Mafia sitzt am Tisch“) entschieden (Urt. v. 15.03.2018, Az. T-1/17).