Im Wettbewerbs- und Kartellrecht beraten und vertreten wir Unternehmer und Unternehmen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und kartellrechtlichen Vorwürfen sowie dem Schutz ihrer Kennzeichen und kümmern uns um den Schutz des geistigen Eigentums im Urheberrecht (bspw. für Texte, Fotos, Webseiten, Software).
Wir vertreten Betroffene und Nebenbetroffene bei der Wahrnehmung ihrer Interessen vor dem Bundeskartellamt (BKartA) in Missbrauchsverfahren oder bei dem Vorwurf sonstiger wettbewerbswidriger Praktiken. Wir prüfen Geschäftsabläufe und Vertriebssysteme auf ihre Kartellrechtswidrigkeit und begutachten kartellrechtliche Diskriminierungen.
Darüber hinaus prüfen wir Produktpräsentationen, Werbungen und Marketingstrategien auf ihre wettbewerbsrechtliche Lauterkeit und vertreten Unternehmer bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungsverfahren sowie Unterlassungs- und Schadenersatzklagen.
Im IP-Bereich kümmern wir uns um den Schutz ihrer Kennzeichen (insb. Marken) und um den Schutz des geistigen Eigentums im Urheberrecht (bspw. für Texte, Fotos, Webseiten oder Software).
Wir überprüfen Ihre Werbung und Werbekampagnen auf rechtliche Risiken. Insbesondere führen wir Website-screenings auf Ihren – oder dritten – Domains durch. Die rechtlichen Vorgaben, die Internetauftritte erfüllen müssen, sind mittlerweile komplex und können von Branche zu Branche Besonderheiten aufweisen. Neben Impressum, Preisgestaltung und konkreten Werbeaussagen gibt es auch klassische Regeln des E-Commerce einzuhalten. Regelmäßig können wir unseren Mandanten für das Website-screening einen Pauschalpreis anbieten – sprechen Sie uns einfach an. Einen Schwerpunkt bietet dabei die Betreuung von verschiedenen Gewerken des Handwerks – seien es Einzelunternehmer oder Mittelständler. Hier prüfen wir für unsere Mandanten (und ggf. gegen deren Mitbewerber) insbesondere Werbeaussagen auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit. Dabei spielen oft auch Regeln der Handwerksordnung eine Rolle. Das Thema „Werbung“ ist auch bei den Kreishandwerkerschaften und Industrie- und Handelskammern auf dem Vormarsch. Wir verteidigen betroffene Handwerksbetriebe gegen Abmahnungen wegen unlauterer Werbung.
Speziell in den nachfolgend aufgeführten Bereichen können Sie von unserer langjährigen Erfahrung profitieren:
Markenanmeldungen und Markenstrategien
Schon im Vorfeld der Markenanmeldung beraten wir Sie umfänglich im Markenrecht. Hierbei eruieren wir Ihre Vorstellungen und Ziele und beleuchten mögliche Risiken, z.B. anhand von Recherchen über bereits bestehende Marken. Wir melden für Sie deutsche, europäische oder internationale Marken bei den jeweils zuständigen Ämtern an und begleiten das Eintragungsverfahren (inkl. Widerspruchsverfahren). Im Rahmen des strategischen Markenschutzes finden wir die richtige Strategie für Ihre unternehmerischen Ziele und setzen sie rechtlich um, z.B. durch Abgrenzungsvereinbarungen, Abmahnungen und gerichtliche Rechtsverfolgung (insb. Auskunfts-, Unterlassungs-, und Schadenersatzansprüche).
Bei Interesse bieten wir Ihnen Markenanmeldungen zu einem Pauschalhonorar – sprechen Sie uns gerne darauf an. Für die Anmeldung einer deutschen Marke bieten wir bspw. eine Pauschale von EUR 250,00 netto (ggf. zzgl. 19% USt., also EUR 297,50 brutto) an.
Prüfung von Werbekampagnen und Marketingmaßnahmen
Wir beraten Sie bei der Planung und Durchführung von Werbe- und Marketingkampagnen. Hier sind insbesondere die Vorgaben und Grenzen des Lauterkeitsrechts und mögliche Schutzrechte Dritter zu beachten. Regelmäßig überprüfen und begutachten wir Werbeaussagen auf ihre Rechtskonformität– seien es solche des Mandanten oder solche der Konkurrenz. Dabei führen wir auch Webseiten-screenings durch, um entweder Ihre Webseite rechtssicher zu gestalten, oder aber Ihre Konkurrenz auf Einhaltung der Wettbewerbsregeln zu überwachen. Wir setzen Ihre Rechte durch oder verteidigen Sie gegen Vorwürfe des unlauteren Wettbewerbs (bspw. bei Irreführung oder aggressiven Geschäftspraktiken), wobei Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche erfahrungsgemäß im Vordergrund stehen.
Urheberschutz und Datenschutz
Im Urheberrecht beraten wir Sie umfänglich in allen Aspekten. Insbesondere entwerfen oder prüfen wir Rechteübertragungs- bzw. Lizenzverträge, verteidigen Sie gegen Abmahnungen oder setzen Rechtsverletzungen für Sie durch. Thematisch kann sich dies beispielsweise im Bereich der unerlaubten Benutzung von Fotos, Musik, Filmen oder im Verlagswesen abspielen. Hier stellen sich meist zu Beginn eines Mandats verschiedene Fragen rund um die Abmahnung.
Im Bereich des Datenschutzes sind wir vornehmlich auf die Prävention von Datenschutzverstößen fokussiert, wobei wir Ihre betrieblichen Strukturen, Abläufe und Schutzmechanismen auf Risiken analysieren und Schutzkonzepte erstellen. Daneben unterstützen wir Sie insb. bei Auskunftsverlangen und Schadensersatz.
Onlinerecht und Social-Media-Recht
Das Internet führt unterschiedlichste rechtliche Vorgaben zusammen. Hier unterstützen wir Sie nicht nur im Bereich des E-Commerce (z.B. Webshop, AGB-Gestaltung, Einhaltung der Impressumspflichten), sondern auch bei rechtswidrigen Äußerungen, „posts“, Bewertungen, Werbeaussagen oder Verletzungen von Marken- und Bild-/Text-/Tonrechten. Entscheidend ist hier, dass ggf. rechtswidrige Inhalte schnell und vollständig gelöscht und von der jeweiligen Plattform entfernt werden – wir unterstützen Sie dabei rechtlich.
Software- und Lizenzverträge
Bei der Herstellung und Nutzung von Software treten vielfältige Konstellationen auf, die wir identifizieren und anhand Ihrer Ziele rechtlich gestalten. Hierbei erstellen wir unter anderem Softwareherstellungs- oder Berater-Verträge, die Ihre Rechte absichern und Ihnen zuverlässige Produkte liefern. Entscheidend sind die Details solcher Vereinbarungen, die wir durch unsere langjährige Erfahrung bereitstellen können.
Missbrauchsverfahren
Bei kartellrechtlichen Missbrauchsverfahren vertreten wir Sie gegenüber den deutschen und europäischen Kartellbehörden und verteidigen Sie gegen den Vorwurf der missbräuchlichen Marktbeherrschung und der damit verbundenen Bußgeldandrohung. Dabei berücksichtigen wir nicht nur rechtliche Aspekte, sondern auch die Gegebenheiten des Marktes und der konkreten Branche, um die passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Kartellrechtliche Ansprüche
Wir unterstützen Sie bei der Abwehr kartellrechtlicher Ansprüche gegen Sie, die Behörden im Bußgeldverfahren verhängen wollen. Hier nehmen wir auch Verhandlungen, etwa mit dem Bundeskartellamt für Sie wahr. Daneben prüfen und gestalten wir Verträge auf kartellrechtliche Zulässigkeit, insb. in Vertriebsverträgen können sich kartellrechtliche Problematiken ergeben.
IT-Outsourcing und Lizenzverträge
Beim outsourcing Ihrer IT entwerfen und prüfen wir die nötigen Verträge, um die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Vertragspartner rechtssicher zu gestalten. Dabei ist uns wichtig, maßgeschneiderte Lösungen für Sie zu finden, um Ihre Ziele zu erreichen.
Domainrecht und Domainverteidigung (DENIC)
Wir melden Domains für Sie an und prüfen mögliche Konflikte mit Rechten Dritter, die sich meistens aus Marken-, Namens- oder anderen Domainrechten ergeben. Darüber hinaus verteidigen Wir Sie gegen Vorwürfe einer Rechtsverletzung. Weiterhin forcieren wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für Sie die Löschung oder Übertragung von Domains, die Ihre Rechte beeinträchtigen.