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Wettbewerbs- und Kartellrecht

Im Wettbewerbs- und Kartellrecht beraten und vertreten wir Unternehmer und Unternehmen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und kartellrechtlichen Vorwürfen sowie dem Schutz ihrer Kennzeichen und kümmern uns um den Schutz des geistigen Eigentums im Urheberrecht (bspw. für Texte, Fotos, Webseiten, Software).

Wir vertreten Betroffene und Nebenbetroffene bei der Wahrnehmung ihrer Interessen vor dem Bundeskartellamt (BKartA) in Missbrauchsverfahren oder bei dem Vorwurf sonstiger wettbewerbswidriger Praktiken. Wir prüfen Geschäftsabläufe und Vertriebssysteme auf ihre Kartellrechtswidrigkeit und begutachten kartellrechtliche Diskriminierungen.

Darüber hinaus prüfen wir Produktpräsentationen, Werbungen und Marketingstrategien auf ihre wettbewerbsrechtliche Lauterkeit und vertreten Unternehmer bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungsverfahren sowie Unterlassungs- und Schadenersatzklagen.

Im IP-Bereich kümmern wir uns um den Schutz ihrer Kennzeichen (insb. Marken) und um den Schutz des geistigen Eigentums im Urheberrecht (bspw. für Texte, Fotos, Webseiten oder Software).

Wir überprüfen Ihre Werbung und Werbekampagnen auf rechtliche Risiken. Insbesondere führen wir Website-screenings auf Ihren – oder dritten – Domains durch. Die rechtlichen Vorgaben, die Internetauftritte erfüllen müssen, sind mittlerweile komplex und können von Branche zu Branche Besonderheiten aufweisen. Neben Impressum, Preisgestaltung und konkreten Werbeaussagen gibt es auch klassische Regeln des E-Commerce einzuhalten. Regelmäßig können wir unseren Mandanten für das Website-screening einen Pauschalpreis anbieten – sprechen Sie uns einfach an. Einen Schwerpunkt bietet dabei die Betreuung von verschiedenen Gewerken des Handwerks – seien es Einzelunternehmer oder Mittelständler. Hier prüfen wir für unsere Mandanten (und ggf. gegen deren Mitbewerber) insbesondere Werbeaussagen auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit. Dabei spielen oft auch Regeln der Handwerksordnung eine Rolle. Das Thema „Werbung“ ist auch bei den Kreishandwerkerschaften und Industrie- und Handelskammern auf dem Vormarsch. Wir verteidigen betroffene Handwerksbetriebe gegen Abmahnungen wegen unlauterer Werbung.

Speziell in den nachfolgend aufgeführten Bereichen können Sie von unserer langjährigen Erfahrung profitieren:

Markenanmeldungen und Markenstrategien

Prüfung von Werbekampagnen und Marketingmaßnahmen

Urheberschutz und Datenschutz

Onlinerecht und Social-Media-Recht

Software- und Lizenzverträge

Missbrauchsverfahren

Kartellrechtliche Ansprüche

IT-Outsourcing und Lizenzverträge

Domainrecht und Domainverteidigung (DENIC)