Haftung des Patentanwaltes
Der Patentsenat des BGH (Beschluss vom 28.04.2020 – X ZR 60/19) hat in einem aktuellen Beschluss zu den Anforderungen an den Versand fristgebundener Schriftstücke durch den Patentanwalt Stellung genommen. Dabei sind die selben Grundsätze wie bei den Rechtsanwälten anzuwenden. Allerdings hat es sich der Senat nicht …
