Selbstständige Fitnesstrainer als abhängig Beschäftigte
Abgrenzungskriterien zum Freien Mitarbeiter Die Frage, ob jemand abhängig Beschäftigter oder Selbstständiger ist, bestimmt sich nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 SGB IV. Danach ist Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung …