Drohnenaufnahmen und Urheberrecht
Keine Panoramafreiheit für Luftaufnahmen Einleitung Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zu entscheiden, ob Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken, die unter Zuhilfenahme einer Drohne angefertigt wurden, der sog. Panoramafreiheit unterfallen (BGH, Urt. v. 23.10.2024 – I ZR 67/23). Sachverhalt Geklagt hatte ein Verein der treuhänderisch die Wahrnehmung der …