Lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz
Ergänzende Leistungsschutz Unlauterer Wettbewerb Einleitung Im Lauterkeitsrecht (UWG) in § 4 Nr. 3 ist der sog. ergänzende Leistungsschutz kodifiziert. Er „ergänzt“ den Nachahmungsschutz der speziellen Schutzrechte des geistigen Eigentums, wie Marken- Patent- und Designrechte, um eine wettbewerbsrechtliche Dimension. Aber was ist damit überhaupt gemeint? Braucht man …