Bewertung von Medizinern mit Siegeln
Zulässige Werbung mit „TOP-Mediziner“-Siegel Einleitung Das OLG München hat sich mit der Frage befasst, wie der Leser die Verleihung des Siegels als „TOP-Mediziner“ versteht (OLG München, Urt. v. 22.05.2025 – 29 U 867/23 e). Einerseits könnten die Werbeadressaten das Siegel dahingehend verstehen, dass es (nur) auf …