Werbung von Ärzten
„Arzt für ästhetische Eingriffe“ irreführend Das Landgericht Bochum hatte die Frage zu entscheiden, ob die Werbung eines Arztes als „Arzt für ästhetische Eingriffe“ zulässig ist (Urt. v. 20.12.2023 – 13 O 74/23). Sachverhalt Die Klägerin ist ein Wettbewerbsverband. Die Beklagten bot die Durchführung minimalinvasiver Beauty-Behandlungen, operative …