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Die Unterlassungserklärung

Vertragsstrafe und Unterlassung

Abmahnung und Unterlassungserklärung

Wer schon mal eine Abmahnung (üblicherweise im Bereich Markenrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht) bekommen – oder selbst eine ausgesprochen – hat, der wird auch mit einer Unterlassungserklärung in Kontakt gekommen sein. Die Unterlassungserklärung – genau genommen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung – wird nämlich (fast) immer als Anlage zum Abmahnschreiben mitgeschickt. Ihre praktische Verbreitung gibt Anlass, sie im Überblick darzustellen.

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, in dem sich der Abgemahnte verpflichtet, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen – meistens unter Abgabe eines Vertragsstrafeversprechens. Der Vertrag kommt zustande, wenn eine Partei das Angebot der anderen Partei annimmt.

Welchen Zweck hat die Unterlassungserklärung?

Die Unterlassungserklärung bezweckt die vergleichsweise schnelle und kostengünstige Bereinigung des Streites. Durch Abgabe der Unterlassungserklärung gegenüber de Gläubiger entfällt die Wiederholungsfahr – und damit das Bedürfnis, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen (abgesichert wird er gleichzeitig durch die Vertragsstrafe).

Besteht eine Pflicht, die Unterlassungserklärung abzugeben?

Nein. Der Abgemahnte wird allerdings, soweit die Vorwürfe zutreffen, regelmäßig eine Unterlassungserklärung abgeben, um weitere Kostenrisiken zu vermeiden.

Inhalt der Unterlassungserklärung

Für gewöhnlich formuliert die Unterlassungserklärung eine bestimmte Verhaltensweise, die es zu unterlassen gilt (bspw. irreführende Werbung; Verletzung einer Marke oder eines Designs). Hier ist genau darauf zu achten, ob der das zu unterlassene Verhalten konkret genug abgefasst ist.

Daneben beinhaltet das Schriftstück weitere Passagen, wie das bereits erwähnte Vertragsstrafenversprechen, also das Versprechen zur Zahlung eines bestimmten – oder durch den Gläubiger festzusetzenden – Geldbetrages.

Üblicherweise wird der Gläubiger außerdem auch eine Verpflichtung zur Kostenübernahme der Anwaltsgebühren, die Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft über den Verletzungsumfang oder zur Beseitigung der Folgen des Verstoßes in sein vorformuliertes Schriftstück mitaufnehmen.

Resümee

Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungen sind ein häufig im Bereich des Wettbewerbsrechts und des geistigen Eigentums anzutreffendes Mittel der effektiven Klärung von Streitigkeiten. Vor der Abgabe von strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungen sind deren Inhalt und Formulierung genau zu überprüfen; in aller Regel werden zumindest Abänderungen nötig sein.