Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer nach § 43 Abs. 2 GmbHG
Anknüpfung: Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer gewinnt zunehmend an Relevanz und zwar nicht nur im Zusammenhang mit Insolvenzsachverhalten, sondern auch auf Basis von § 43 Abs. 2 GmbHG. Nach § 43 Absatz 1 haben Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die …
