Tücken bei der Bestellung des GmbH Geschäftsführers
Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung Nach § 46 Nr. 5 GmbHG ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Bestellung von Geschäftsführern. Als ungeschriebene Annex Kompetenz gehört dazu auch der Abschluss des Geschäftsführer Dienstvertrags. Der Akt der Bestellung hat konstitutiven Charakter, während die anschließende Eintragung im Handelsregister nur deklaratorischen Charakter …
