Luxusparfüm beim Discounter?
Grenzen der Markenerschöpfung Berechtigtes Interesse des Markeninhabers Grundsätzlich dürfen Produkte (z.B. Parfüms), die einmal vom Markeninhaber willentlich in Verkehr gebracht worden sind (z.B. an Händler), ohne weiteres weiterverkauft werden (sog. Erschöpfung), wenn nicht ausnahmsweise der Inhaber ein berechtigtes Interesse (z.B. Rufschädigung) am Erhalt seiner Markenrechte hat. …
