Gewissenhaftigkeit des Steuerberaters
Problemfelder des Kanzlei-Alltags Die in § 57 Abs. 1 StBerG skizzierte „gewissenhafte Berufsausübung“ wird durch § 4 BOStB konkretisiert. Danach sind Steuerberater verpflichtet, die für eine gewissenhafte Berufsausübung erforderlichen fachlichen, personellen und sonstigen organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten. Nach Absatz 2 dürfen Steuerberater einen Auftrag nur annehmen …
