Tax law Clinic
Anforderungen an die studentische Rechtsberatung Der neue (noch nicht endgültig verabschiedet) § 6 StBerG wird voraussichtlich wie folgt lauten: § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen: Das aus den §§ 2 und 5 folgende Verbot gilt nicht für die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, …