Wettbewerbsverstöße bei Rechtsbruch nach § 3a UWG
Abmahnung bei Rechtsverstößen I. Marktverhaltensregeln im Geschäftsverkehr Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beinhaltet in § 3a UWG eine Öffnungsklausel, die es ermöglicht, Verstöße gegen unterschiedlichste Gesetze abzumahnen. Im Kern regelt § 3a UWG, dass, wenn jemand ein Gesetz bricht, welches eine sog. „Marktverhaltensregel“ darstellt, …
