Vergütungsvereinbarung des Rechtsanwalts – Die Zeittaktklausel
Die Regelungen zur Vergütungsvereinbarung finden sich in § 3a RVG. Die Vereinbarung einer gesonderten Vergütung dient vor allem zur Modifizierung der gesetzlichen Vergütungstatbestände des RVG. Hier kann der Rechtsanwalt zum einen einzelne gesetzliche Vergütungstatbestände ausschließen oder erhöhen (bspw. durch einen prozentualen Aufschlag, der Erhöhung eines Faktors …