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Kanzleiorganisation im Pandemie-Zeitalter

Der Rechtsanwalt muss nach § 27 BRAO eine Kanzlei einrichten und unterhalten (sog. „Kanzleipflicht“). Dabei muss er für seine Mandantschaft erreichbar sein und ihm zugehende Post und Zustellungen nach § 14 BORA in Empfang nehmen. Für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Kanzleibetriebes ist der Rechtsanwalt auch in Zeiten der Corona-Pandemie verantwortlich. 

Wie der Rechtsanwalt die ihm obliegenden Berufspflichten aus dem anwaltlichen Berufsrecht praxisnah und rechtssicher umsetzt, erläutern wir in unserem neuesten Beitrag vom 17.03. auf mkg-online.

Ob und wie der Rechtsanwalt an seine anwaltliche Schweigepflicht gebunden ist, wenn sich eine Infektion von Kanzleimitarbeitern herausstellt, die zuvor auch Kontakt mit Mandanten hatten, erläutern wir in unserem Beitrag vom 20.03. auf mkg-online.