Mit Fragen rund um das Thema anwaltliches Berufsrecht und Legal Tech haben wir uns in einer aktuellen Beitragsserie auseinandergesetzt.
In K&R 3/2020 (ab Seite 173) haben wir uns unter dem Titel „Legal-Tech und die Reform des Berufsrechts“ mit den Thematiken rund um Massenklagen, Vertragsgeneratoren und Verbraucherrechte befasst. Mit dem Thema „Legal Tech auf dem Vormarsch an den Grenzen des Wettbewerbs- und Berufsrechts“ nehmen wir in GRUR-Prax 6/2020 (ab Seite 96) insbesondere zu der aktuellen Entwicklung der Massenklagen im Rechtsdienstleistungsbereich – insb. aufgrund einer Inkassoerlaubnis – Stellung. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht haben wir uns in GRUR-Prax 1/2020 (Seite 16) mit der Zulässigkeit „Irreführender Werbung für SmartLaw-Angebote“ befasst und haben uns in MMR 3/2020 (ab Seite 145) mit der „Zulässigkeit der Blickfangwerbung von Legal-Tech-Unternehmen“ auseinandergesetzt und Werbeaussagen wie „kostenlos“, „günstiger“, „schnell“ und „erfolgreich“ am Maßstab des UWG geprüft.
Viel Spaß beim Lesen!