Suche
Suche Menü

Haftungs- und Berufsrecht der Steuerberater 2019

Was gab es Neues im Berufsrecht der Steuerberater und in Berzug auf deren Haftung im letzten Jahr?

Nach Ansicht des BGH (Urt. v. 2.5.2019 – IX ZR 11/18) steht das außerordentliche Kündigungsrecht (§ 627 BGB) dem Mandanten aus dem Recht der Geschäftsbesorgung jederzeit zu, selbst wenn die bislang geschuldeten und erbrachten Leistungen des Steuerberaters keine Aufgaben höherer Art beinhalten.

Das LG Frankfurt (Urt. v. 24.6.2018 – 5-35 StL 4/16) hat einmal mehr festgestellt, dass ein Steuerberater nach Beendigung des Auftrags auf Aufforderung die Mandantenunterlagen (§ 66 StBerG) herauszugeben hat (§ 675 Abs. 1 i. V.mit § 667 Alt. 2 BGB, § 13 Abs. 4 BOStB).

Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 17.9.2019 – I-24U211/18) hat sich mit der Frage befasst, ob und in welcher Höhe ein vereinbartes Erfolgshonorar bei vorzeitiger Vertragsbeendigung anfällt.

Zu den Fragen rund um den Abschluss und insbesondere die nachträgliche Änderung einer Vergütungsvereinbarung hat sich das OLG Schleswig-Holstein (Urt. v. 11.1.2019 – 17 U 21/18) geäußert. Unter Rückgriff auf den vom BGH zur rechtsanwaltlichen Vergütung entwickelten Grundsatz hat das Gericht entschieden, dass sich der Berater nicht auf eine – ihm bekannte – Formunwirksamkeit einer (Änderung der) Vergütungsvereinbarung berufen und sodann nicht die (höheren) gesetzlichen Gebühren fordern kann.

Ein Vergütungsanspruch bleibt trotz Schlechtleistung zunächst bestehen (OLG München Urt. v. 5.6.2019 – 15U318/18). Zudem hat das OLG München (Urt. v. 25.1.2019 – 25 U 623/18) die Kriterien zur Abgrenzung versicherter von unversicherten Tätigkeiten herausgearbeitet und damit den Deckungsumfang in der Haftpflichtversicherung eingegrenzt

Und der BGH (Urt. v. 12.9.2019 – IX ZR 190/18) hat klargestellt, dass die Haftungsbeschränkung in der Partnerschaft (§ 8 Abs. 2 PartGG: Es haftet nur der „befasste“ Partner) nicht einem Partner zugute, der mit der Sache befasst war, das Mandat dann aber innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft an einen anderen Partner abgegeben hat. Hierzu bereits in einem früheren Blog.
https://www.jaehne-guenther.de/die-partnerschaftsgesellschaft-was-gibts-neues/


Näheres zu dem Berufs- und Haftungsrecht der Steuerberater in der aktuellen NWB 5/2020, 351
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/817536/