Widerruf der Bestellung als Steuerberater
Nach § 46 Abs. 2 StBerG ist die Bestellung als Steuerberater zu widerrufen, wenn der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte Widerrufsgründe Die eher formalen Widerrufsgründen der unvereinbaren Tätigkeit (Nr. 1), strafgerichtlichen Verurteilung (Nr. 2), fehlende Haftpflichtversicherung (Nr. 3) und berufliche Niederlassung (Nr. 5 und 6) werfen in der …