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Schlichtungsklauseln bei Freiberuflern

zur Entscheidung des BGH Urt. v. 14.03.2023 – II ZR 152/21

Schlichtungsklauseln im Gesellschaftsvertrag

Freiberufler verständigen sich im Rahmen ihrer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen häufig auf die Zuständigkeit von Schiedsgerichten bei Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft. Ein Motiv – insbesondere bei Anwälten – ist die Befürchtung der Öffentlichkeit bei Zuständigkeit der staatlichen Gerichte. Die Kollegen wollen sich nicht vor Ort unter den Kollegen streiten. So berechtigt und nachvollziehbar dieses Interesse ist, so bedeutsam sind auch die Nachteile der Zuständigkeit des Schiedsgerichts. Dazu gehören auch die Streitigkeiten, die sich immer wieder dazu ergeben, ob die Schlichtungsklausel im jeweiligen Fall Anwendung findet, oder nicht.

Vermittlungsverfahren für Steuerberater

Für Steuerberater sieht § 7 Abs. 3 der Berufsordnung für Steuerberater vor, dass bei berufsbezogenen Streitigkeiten unter Steuerberatern diese verpflichtet sind, eine gütliche Einigung zu versuchen und vor Einleitung gerichtlicher Schritte grundsätzlich eine Vermittlung durch die Steuerberaterkammer zu beantragen. Auch hier ist Hintergrund der Regelung der Versuch des Ausschlusses der Öffentlichkeit.

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift hat zivilprozessual keine Konsequenzen (OLG Hamm DStRE 2002, 726). Konsequenzen können sich lediglich auf berufsrechtlicher Ebene ergeben.

Sachverhalt der BGH-Entscheidung

Der BGH hat mit Urteil vom 14.03.2023 – II ZR 152/21 über einen Sachverhalt entschieden, der auf folgender Klausel basierte: „Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag muss jeder Vertragspartner innerhalb von 4 Wochen die Steuerberaterkammer oder den Steuerberaterverband zwecks Vermittlung anrufen. Kommt innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen nach dem Schlichtungsversuch keine Einigung zustande, kann sofort das ordentliche Gericht angerufen werden“, (BGH, Urt. v. 14.03.2023 – II ZR 152/21). Es ging um eine Partnerschaft, die aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bestand. Innerhalb der Partnerschaft kam es zum Streit.

Rechtsfolgen der Schlichtungsklausel

Aufgrund der vorstehenden Klausel war die Anrufung staatlicher Gerichte so lange ausgeschlossen, bis ein Schlichtungsversuch unternommen worden ist (BGH, Urt. v. 14.03.2023 – II ZR 152/21).

Eine Schlichtung wird damit Prozessvoraussetzung, ohne deren Erfüllung die Klagerhebung vor dem staatlichen Gericht ausgeschlossen ist. Allerdings muss die Beklagte Partei die Einrede der Missachtung der Schlichtungsklausel erheben (BGH NJW-RR 2017, 229).

Aufgrund der Tatsache allerdings, dass in dem Gesellschaftsvertrag eine Regelung enthalten war, wonach das ordentliche Gericht angerufen werden kann, wenn innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen keine Einigung zustande kommt, kann nach Ablauf dieses Zeitraums unmittelbar vor den ordentlichen Gerichten geklagt werden.

Resümee

Es stellt sich stets und in jedem Einzelfall die Frage nach Wirksamkeit und Reichweite von Schlichtungsklauseln in Freiberuflerverträgen. Klar ist, dass ohne Schlichtungsklausel im Gesellschaftsvertrag bei Steuerberatern kein Zwang besteht, das Vermittlungsverfahren der Steuerberaterkammern zu initiieren. Es handelt sich insoweit nicht um eine Prozessvoraussetzung.