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Neue Webseite: Berufsrechtsbeauftragter.de

Am 01.10.2023 trat eine Änderung der BORA in Kraft: Nach dem dann neuen § 31 BORA müssen Berufsausübungsgesellschaften laufend ihre konkreten Risiken für Berufsrechtsverstöße ermitteln und bewerten. Dies gilt insbesondere für solche, die sich aus ihrer Zusammensetzung und Organisationsstruktur, ihren Tätigkeitsfeldern sowie ihren Mandaten ergeben. Dazu soll die Berufsausübungsgesellschaft eine entsprechende Risikoanalyse durchführen und durch passende Compliance-Maßnahmen berufsrechtliche Verstöße idealerweise verhindern oder mindestens frühzeitig erkennen und abstellen. Ab einer gewissen Größe (10 Berufsträger) muss diese Risikoanalyse entsprechend dokumentiert und alle zwei Jahre überprüft werden.

Kanzlei Compliance im Berufsrecht

Eine Übersicht über die erforderlichen Maßnahmen (vor allem zur berufsrechtlichen Schulung und der Stellung eines Berufsrechtsbeauftragten) haben wir auf unsere neuen Webseite unter https://www.berufsrechtsbeauftragter.de zusammengestellt.   

Dort finden Sie nicht nur Informationen zur Risikoanalyse mit Beispiel-Matrix, eine Übersicht über alle zu beachtenden und zu analysierenden Berufspflichten, sondern auch individuelle Angebote zur externen Übernahme der Funktionen zur Einhaltung der Berufsrechte (bspw. Stellung des externen Berufsrechtsbeauftragten oder berufsrechtliche Schulungen).