Berufsrecht trifft Datenschutzrecht
Es fehle an dem für einen Unterlassungsanspruch notwendigen Rechtsschutzbedürfnis sowie am Vorliegen einer geschäftlichen Handlung, wenn die angegriffene Handlung darin bestehe, anwaltliche Schriftsätze an die Anwaltskammer zur Prüfung eines möglichen standeswidrigen Verhaltens weitergegeben zu haben; so entschied das OLG Frankfurt a. M. mit Beschluss vom 19.2.2020 …