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Berufspflichten Steuerberater

In § 57 StBerG sind die wesentlichen berufsrechtlichen Grundpflichten des Steuerberaters geregelt, welche sein Berufsbild prägen. Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben nach § 57 Abs. 1 StBerG ihren Beruf demnach unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. Sie haben sich – nach Absatz …

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