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Ina Jähne
Tim Günther

Willkommen auf der Internetseite der Kanzlei
Jähne Günther Rechtsanwälte PartGmbB · Wirtschafts- & Berufsrecht

Wir sind bundesweit tätig und beraten Sie hoch spezialisiert im Recht der Freien Berufe (Berufsrecht der Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Ärzte/Zahnärzte und Wirtschaftsprüfer) und Wirtschaftsrecht.

Durch unsere langjährige Erfahrung bieten wir Ihnen professionelle Beratung bei Fragestellungen rund um die Freiberuflertätigkeit, sowohl in der Auseinandersetzung mit den Kammern, im Rahmen von Haftpflichtprozessen, aber auch in der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung und Auseinandersetzung.

Wir stehen Ihnen bei allen berufsrechtlichen Fragen im Hinblick auf die einzelnen Berufsrechte mit hoher Fachkompetenz zur Seite. Dabei stellen wir Sie, Ihre Wünsche und Ihre Ziele in den Vordergrund und finden eine wirtschaftliche und interessengerechte Lösung.

Ferner bieten wir Ihnen eine an hohen wissenschaftlichen Maßstäben orientierte und auf langjähriger Erfahrung basierende Beratung im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Datenschutzrecht sowie Wettbewerbs- und Kartellrecht. Hier stellen wir Ihre Interessen in den Mittelpunkt und begleiten Sie von der Geschäftsidee über die Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen oder behördlichen Auseinandersetzung.

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Aktuelle Blog-Beiträge

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    • Der neue § 10 BORA Mandatsbedingungen rechtzeitig ergänzen Die Bora erfährt einen Frühjahrsputz – und das im Herbst. Zum 1.12.2025 wird der (dann neue) § 10 BORA neu geschaffen, und löst die Regelung über Briefbogen ab und statuiert neue Informationspflichten. Der Versuch, über Briefbögen Transparenz bezüglich Haftungsverhältnissen …

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    • BGH, Urt. v. 29.05.2024 – I ZR 43/23) Einleitung Alle kennen sie – die Mogelpackung. Das, was wir im allgemeinen Sprachgebrauch darunter verstehen, ist eine Täuschung über das Größenverhältnis zwischen Verpackung und deren Inhalt (relative Füllmenge). Eine große Verpackung suggeriert uns einen sie (weitgehend) ausfüllenden Inhalt. …

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    • LG Darmstadt Urt. v. 5.5.2025 – 18 O 5/24 Frist der Beschlussanfechtung Beschlussanfechtungsklagen sind fristgebunden. Bei der GmbH richtet sich die Anfechtung primär nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes; mangels ausdrücklicher Regelung werden regelmäßig die Regelungen des Aktiengesetzes (insb. §§ 243 ff. AktG) analog herangezogen. Maßgeblich …

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