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Ina Jähne
Tim Günther

Willkommen auf der Internetseite der Kanzlei
Jähne Günther Rechtsanwälte PartGmbB · Wirtschafts- & Berufsrecht

Wir sind bundesweit tätig und beraten Sie hoch spezialisiert im Recht der Freien Berufe (Berufsrecht der Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Ärzte/Zahnärzte und Wirtschaftsprüfer) und Wirtschaftsrecht.

Durch unsere langjährige Erfahrung bieten wir Ihnen professionelle Beratung bei Fragestellungen rund um die Freiberuflertätigkeit, sowohl in der Auseinandersetzung mit den Kammern, im Rahmen von Haftpflichtprozessen, aber auch in der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung und Auseinandersetzung.

Wir stehen Ihnen bei allen berufsrechtlichen Fragen im Hinblick auf die einzelnen Berufsrechte mit hoher Fachkompetenz zur Seite. Dabei stellen wir Sie, Ihre Wünsche und Ihre Ziele in den Vordergrund und finden eine wirtschaftliche und interessengerechte Lösung.

Ferner bieten wir Ihnen eine an hohen wissenschaftlichen Maßstäben orientierte und auf langjähriger Erfahrung basierende Beratung im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Datenschutzrecht sowie Wettbewerbs- und Kartellrecht. Hier stellen wir Ihre Interessen in den Mittelpunkt und begleiten Sie von der Geschäftsidee über die Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen oder behördlichen Auseinandersetzung.

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    • Urt. v. 12.11.2024 – 9 AZR 13/24 Es entspricht weit verbreiteter Praxis, Arbeitnehmer im Konzern in unterschiedlichen Gesellschaften einzusetzen, zum Teil nur ganz kurzfristig, häufig aber auch für längere Zeiträume. Arbeitnehmerüberlassung Der Definition der Arbeitnehmerüberlassung folgend handelt es sich dabei um eine solche. Nach § 1 …

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    • KG, Urt. v. 28.01.2025 – 5 U 13/22 Einleitung Das Kammergericht Berlin hat als Berufungsinstanz die Werbung von Ärzten für Schönheitsbehandlungen (Unterspritzungen) für unzulässig erklärt, wenn sie unter Gewährung eines pauschalen Rabattes erfolgt (KG, Urt. v. 28.01.2025 – 5 U 13/22). Sachverhalt Die Beklagte bot ärztliche …

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    • Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung Nach § 46 Nr. 5 GmbHG ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Bestellung von Geschäftsführern. Als ungeschriebene Annex Kompetenz gehört dazu auch der Abschluss des Geschäftsführer Dienstvertrags. Der Akt der Bestellung hat konstitutiven Charakter, während die anschließende Eintragung im Handelsregister nur deklaratorischen Charakter …

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