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Impressum

Die Jähne Günther Rechtsanwälte PartGmbB ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz.

Jähne Günther Rechtsanwälte PartGmbB
Böttcherstr. 7
30419 Hannover
t 0511 279449-00
f 0511 279449-01
m ina.jaehne@jg-law.de
m tim.guenther@jg-law.de

Registriert beim Amtsgericht Hannover, Partnerschaftsregister, Register-Nr. 201201.

Vertretungsberechtigte Partner sind:
Rechtsanwältin Ina Jähne
Rechtsanwalt Tim Günther

Hinweis nach § 10 BORA: Die Namen etwaiger persönlich haftender Gesellschafter ergeben sich aus dem elektronische Rechtsanwaltsverzeichnis (§ 31 BRAO; https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch)

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE327710710

Die für diese Gesellschaft handelnden Personen sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte.

Zuständige Aufsichtsbehörde für Frau Rechtsanwältin Ina Jähne und Herrn Rechtsanwalt Tim Günther:
Rechtsanwaltskammer Celle
Bahnhofstraße 5
29211 Celle
t 05141 92820
m info@rakcelle.de
https://www.rakcelle.de

Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der:

Allianz Versicherungs-AG
10900 Berlin
https://www.allianz.de

Der Umfang des Versicherungsschutzes entspricht den Anforderungen des § 51 BRAO. Der (räumliche) Geltungsbereich ergibt sich aus Ziff. § 3 Ziff. II Nr. 6 der AVB-RS 2025:

„a) Bei der Inanspruchnahme vor ausländischen Gerichten ersetzt der Versicherer begrenzt auf seine Leistungspflicht Kosten höchstens nach der der Versicherungssumme entsprechenden Wertklasse nach deutschem Kosten- und Gebührenrecht, sofern nicht im Einzelfall mit dem Versicherer etwas anders vereinbart ist.

b) Bei Haftpflichtansprüchen aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht, der Tätigkeit oder aus der Inanspruchnahme vor außereuropäischen Gerichten gilt abweichend Folgendes: Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Kosten sind Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenregulierungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen; dies gilt auch dann, wenn diese Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.“

Die maßgeblichen anwendbaren Vorschriften sind der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/) zu entnehmen und lauten:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (FAO)
  • Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (RVG)

Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Auftraggebern kann auf Antrag eine außergerichtliche Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (https://www.rakcelle.de, vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin (https://www.s-d-r.org) erfolgen. Wir sind grundsätzlich nicht zu einer Teilnahme an einer außergerichtlichen Schlichtung bereit.